Stellungnahme der Bundestierärztekammer (BTK) zu den Petitionen der FN und VDTH gegen die aktuelle Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
Aktuell sind zwei Petitionen gegen die aktuelle GOT gestartet, insbesondere wg. Preissteigerungen und der Hausbesuchsgebühr (Ziff. 40 GOT)
Im nachfolgenden Link können Sie auf der Homepage der Landestierärztekammer Hessen in einer Pressemitteilung die Stellungnahme der BTK einsehen:
Hier finden Sie direkt einige Dateien zur GOT, die von der BTK bereitgestellt wurden:
Neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ab 22.11.2022
Die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), eine bundesweit gültige Rechtsvorschrift, wurde von Bundestag und Bundesrat verabschiedet, im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022, Teil I, Nr.30, S. 1401 veröffentlicht und tritt am 22.11.2022 in Kraft.
Hier können Sie Informationen der Bundestierärztekammer und Landestierärztekammer Hessen zur Änderung der Gebührenordnung und eine Pressemitteilung des BMEL zum Gesetzesentwurf der GOT einsehen:
Information der Bundestierärztekammer:
Landestierärztekammer Hessen:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL):
Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 6, 13.02.2020, in Kraft getreten am 14.02.2020
Änderungen der Tierärztegebührenordnung 2020 (GOT)
Auszug aus: Bundestierärztekammer e.V., Informationen für Patientenbesitzer, Merkblatt:
Die Gebühren für tierärztliche Leistungen wurden zum 14. Februar 2020 durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung“ u. a. um eine sog. „Notdienstgebühr“ ergänzt.
§ 3a "Notdienstgebühr" in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
Diese soll dazu beitragen, dass es Tierärzten in Zukunft möglich bleibt, für Sie und Ihre Tiere auch bei Notfällen in der Nacht und am Wochenende zur Verfügung zu stehen.
§9 Entschädigungen / Wegegeld
Eine Änderung gibt es auch im §9 der GOT: Das Wegegeld beträgt jetzt bei Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeuges je Doppelkilometer 3,50 Euro, mindestens jedoch 13,00 Euro. Bei Fußmärschen oder besonders aufwendigen Fahrten, bedingt durch widrige Verkehrsverhältnisse, bemisst sich das Wegegeld nach dem Einfachen bis Dreifachen Satz.
Was ändert sich für Sie?
Die Neufassung der GOT enthält nun den neuen Paragrafen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst“. Dieser regelt, wie im Notdienst abzurechnen ist:
• Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr“ bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten in Höhe von 50,- Euro (netto) berechnet werden.
• Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden. Außerdem wird dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abzurechnen.
Wann handelt es sich um Notdienst?
Zu welchen Zeiten diese neuen Notdienstgebührensätze gelten, regelt die GOT mit genauen Zeitangaben:
• täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht),
• von Freitags 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende)
• sowie von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertags.
Wozu gibt es überhaupt eine Gebührenordnung?
Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt den Tierhalter vor Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzten soll vorwiegend über die Leistung und weniger über den Preis stattfinden. Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher, dass Tierärzte dem Qualitätsanspruch der Tierhalter z. B. durch Fortbildung und Investitionen nachkommen können und sichert die wirtschaftliche Grundlage für den ordnungsgemäßen Betrieb einer tierärztlichen Praxis und für tierärztliche Leistungen in der erforderlichen Sorgfalt. Ein hohes Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz.
Neue Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)
Datenschutzhinweis gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Sehr geehrte Tierhalterin, sehr geehrter Tierhalter, zur Abwicklung des zwischen Ihnen und unserer Tierärztlichen Praxis, Dr. Matthias Weil, Fachtierarzt für Chirurgie, Steinweg 34, 35516 Münzenberg einzugehenden Behandlungsvertrags verarbeiten wir von Ihnen sogenannte personenbezogene Daten (gemäß Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO).
Das sind Ihr Name, Ihre Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse. Die beiden Letztgenannten nutzen wir, um auf schnellem Weg mit Ihnen zu kommunizieren, falls es während einer Behandlung dringend notwendig ist oder auch, um mit Ihnen Behandlungstermine abzustimmen.
Bei Zustandekommen eines Behandlungsvertrags werden vorbenannte Daten für eine Dauer von mindestens 10 Jahren ab Erhebungsdatum bei uns gespeichert.
Grundlage dafür sind steuerrechtliche Verpflichtungen, Rechnungsdaten mindestens für diese Zeitspanne aufzubewahren. Die erhobenen Daten werden nach Ablauf dieses Zeitraumes gelöscht, es sei denn, es stehen steuerrechtliche oder andere gesetzliche Verpflichtungen dagegen oder sie sind weiterhin zur Erfüllung des ursprünglichen Zwecks, für den sie verarbeitet wurden, erforderlich.
Sie haben das Recht auf Auskunft darüber, ob wir von Ihnen personenbezogene Daten verarbeiten und wenn dies zutrifft, welche wir verarbeiten (Art. 15 DSGVO). Dies betrifft besonders den Verarbeitungszweck, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, denen Ihre Daten übermittelt werden und die Speicherdauer Ihrer Daten. Gleichfalls steht Ihnen das Recht auf Berichtigung dieser Daten zu, wenn sie fehlerhaft verarbeitet wurden (Art. 16 DSGVO). Des Weiteren haben Sie das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) und Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO) sowie auf Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender, personenbezogener Daten (Art. 21 DGSVO). Für Sie besteht außerdem ein Beschwerderecht bei einer datenschutzrechtlich zuständigen Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO). Die Ausübung der vorbeschriebenen Rechte ist gegenüber dem eingangs benannten Verantwortlichen unserer Einrichtung zu erklären. Sie haben das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO), d. h. Übermittlung der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format an sich selbst oder an einen anderen Verantwortlichen. Ihre personenbezogenen Daten werden nur an Dritte weitergegeben, wenn Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung freiwillig dazu erteilt haben (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 a) DSGVO) oder die Weitergabe zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 f), Abs. 4 DSGVO). Eine Weitergabe erfolgt weiterhin für den Fall, dass dafür eine gesetzliche Verpflichtung besteht (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 c) DSGVO) oder dies gesetzlich zulässig und für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 b) DSGVO).
Wenn Sie uns eine schriftliche Einwilligung zur Datenverarbeitung für bestimmte Zwecke erteilen (Art. 6 Abs. 1 a DSGVO), kann diese jederzeit und grundlos widerrufen werden (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
Zur Abwicklung unserer Abrechnungen aus dem Behandlungsverhältnis arbeiten wir mit dem Unternehmen moveta r.V.k.V. (moderne VET-Abrechnungen, 31008 Elze) zusammen. Es handelt sich bei den Daten um Ihren Namen, Ihre Anschrift, ggf. Geburtsdatum und ggf. Bankverbindung. Weiter werden Daten zur Behandlung Ihres Tieres und die Kosten erfasst. Diese Daten werden zur Erstellung der Rechnung und Abwicklung der Zahlung übermittelt. Eine Weitergabe an Dritte, beispielsweise zu Werbezwecken, erfolgt nicht.
Desweiteren können Ihre personenbezogen Daten und Daten Ihres Tieres an Labore und Institute zum Zwecke der Diagnostik und an andere Tierärzte oder Kliniken zum Zwecke der Weiterbehandlung weitergegeben werden.
Sind Sie mit den hier geschilderten Vorgängen nicht einverstanden, können wir Ihr Tier leider nicht behandeln, da wir in diesem Fall den gesetzlichen Vorschriften, u. a. aus §§ 611 ff. BGB, § 14 Abs. 4 UStG in Verbindung mit § 33 UStDV nicht nachkommen könnten.
Dr. med. vet. Matthias Weil
Fachtierarzt für Chirurgie
Steinweg 34
35516 Münzenberg
Tel. 06004-913730
Mobil: 0170 - 3808899
eMail: info@tierarzt-weil.de
Digitales Röntgensystem
Ab sofort wird die Röntgenuntersuchung mit einem hochauflösenden digitalen Speicherfoliensystem der neuesten Generation vorgenommen. Neben der Verbesserung der Röntgenbildqualität wird das System auch mobil eingesetzt.